Der Vereinsbeitrag wird vierteljährlich, jeweils am 01.01./01.04./01.07. und 01.10. des Jahres vom Konto abgebucht. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten notwendig. Der Vereinsaustritt ist nur mit einer schriftlichen Kündigung möglich unter Einhaltung einer Frist von einem Monat jeweils zum Schluss eines Kalendermonats.
Beim Eltern-Kind-Turnen zahlt das Kind. Die begleitende Mutter ist Mitglied im Verein, zahlt aber keine Beiträge. Diese begleitende Person ist im Verein nicht stimmberechtigt.